Die Erteilung von Schneesportunterricht ist für unsere Gäste ab dem 12. Lebensjahr nur mit 2G Nachweis möglich
Bitte tragen Sie beim Betreten des Schischulbüros eine FFP2 Maske
Ausgenommen von der Maskenpfkicht in geschlossenen Räumen sind Kinder bis zum vollendeten 6 Lebensjahr
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder auch einen MNS tragen
Für den/die Schneesportlehrer/in wird die 3G Regel angewendet
Liebe Eltern: Wenn Sie ihre Kinder zum Schikurs bringen, müssen sie bitte einen 2G Nachweis vorlegen
Es gelten die Bestimmungen und Verordnungen der Bundesregierung.